Traduzca

Häufig gestellte Fragen
Mit welchen Sprachen arbeitet die Traduzca?

Die Traduzca bietet professionelle Übersetzungsdienstleistungen in einer Vielzahl von Sprachen an, darunter: Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Portugiesisch (brasilianisch und europäisch), Chinesisch, Arabisch, Japanisch, Russisch, Niederländisch, Tschechisch, Koreanisch, Rumänisch, Polnisch, Ungarisch, Hebräisch, Griechisch, Latein, Türkisch, Norwegisch und Kroatisch. Sollten Sie eine Übersetzung in einer weiteren Sprache benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihre Anfrage sorgfältig und setzen alles daran, eine qualifizierte Fachkraft für Ihr Projekt zu finden.

Die Traduzca übersetzt ein breites Spektrum an Dokumenten aus unterschiedlichsten Fachbereichen, unter anderem: Handbücher, Kataloge, Vollmachten, Satzungen, technische und rechtliche Gutachten, Verträge, Websites, Korrespondenz, Anzeigen, Lebensläufe, Diplome, Leistungsnachweise, technische Gutachten, Ausschreibungen, technische Normen, Patente, Berichte, Nachrichten, Reportagen und Personenstandsurkunden.

Die Traduzca übersetzt ein breites Spektrum an Dokumenten aus unterschiedlichsten Fachbereichen, unter anderem: Handbücher, Kataloge, Vollmachten, Satzungen, technische und rechtliche Gutachten, Verträge, Websites, Korrespondenz, Anzeigen, Lebensläufe, Diplome, Leistungsnachweise, technische Gutachten, Ausschreibungen, technische Normen, Patente, Berichte, Nachrichten, Reportagen und Personenstandsurkunden.

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den individuellen Anforderungen der Kundin bzw. des Kunden, dem Umfang des zu übersetzenden Materials sowie der aktuellen Verfügbarkeit unseres Teams. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Einfache Übersetzungen werden auf Grundlage der Wortanzahl des zu übersetzenden Dokuments kalkuliert. Der Preis kann je nach Sprachkombination und gewünschter Lieferfrist variieren. Beglaubigte Übersetzungen werden gemäß den Vorgaben der Handelskammer des Bundesstaats Rio Grande do Sul berechnet. Diese legt eine verbindliche Gebührenordnung in Abhängigkeit von der Art des Dokuments sowie der Anzahl der Zeichen fest.

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung mit öffentlichem Glauben. Das heißt, sie verleiht einem in einer Fremdsprache ausgestellten Dokument gegenüber Behörden und öffentlichen Institutionen rechtliche Gültigkeit. In Brasilien wird diese Art der Übersetzung von bei der jeweiligen Handelskammer der Bundesstaaten öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt. Teilweise wird sie als „beglaubigte Übersetzung”, teilweise als „öffentliche Übersetzung” bezeichnet. In grundsätzlicher Hinsicht handelt es sich dabei um Dokumente, die denselben rechtlichen Wert besitzen wie das fremdsprachige Original, vergleichbar mit einer notariell beglaubigten Kopie. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer notariellen Beglaubigung der Notar lediglich das Original einsieht und die Übereinstimmung der Kopie bestätigt. Die öffentlich bestellte Übersetzerin bzw. der öffentlich bestellte Übersetzer prüft hingegen nicht nur das Ausgangsdokument, sondern überträgt dessen Inhalt vollständig in die Zielsprache. Die Übersetzung selbst ist dabei nur ein Teil der Tätigkeit. Zusätzlich werden auch formale Elemente wie Stempel, Unterschriften, Siegel, Wappen, Faltungen sowie die Beschaffenheit des Papiers beschrieben. So wird ein Höchstmaß an Übereinstimmung und Nachvollziehbarkeit zwischen Original und Übersetzung gewährleistet. Auch wenn diese Vorgehensweise auf den ersten Blick sehr detailliert erscheint, dient sie als rechtliche Absicherung für die Übersetzerin bzw. den Übersetzer und die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber. Zudem wird sichergestellt, dass das Dokument die erforderliche rechtliche Gültigkeit besitzt.

Das Material kann per E-Mail oder WhatsApp übermittelt werden. Alternativ ist der Versand per Post oder Kurierdienst sowie die persönliche Abgabe möglich.

Bei der Konsularlegalisierung wird ein Dokument durch das brasilianische Konsulat im Ausstellungsland des Dokuments authentifiziert. Dieses Verfahren wird von Ländern angewendet, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind. Ohne Konsularlegalisierung kann die Echtheit des Originals – und somit auch die Gültigkeit der Übersetzung – infrage gestellt werden. Das bedeutet, dass das Dokument vor seiner Verwendung in Brasilien zwingend beim zuständigen brasilianischen Konsulat im Ausstellungsland zu legalisieren ist – und umgekehrt, wenn brasilianische Dokumente im Ausland verwendet werden sollen. Erkundigen Sie sich bitte bei der Stelle, bei der das Dokument eingereicht werden soll. Wird eine Konsularlegalisierung verlangt, muss diese vor der Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung erfolgen. Für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, erfolgt die Authentifizierung durch die Apostille Erfahren Sie mehr hier Hier erfahren Sie mehr.

Die Art der Lieferung der übersetzten Texte wird im Rahmen der Auftragsvereinbarung festgelegt. Wenn der Ausgangstext elektronisch übermittelt wird, bemühen wir uns, die ursprüngliche Formatierung der Vorlage weitestgehend beizubehalten.

Die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzung im Ausland richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften des Ziellandes. Auch wenn brasilianische beglaubigte Übersetzungen häufig akzeptiert werden, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde oder das Konsulat des Ziellandes zu kontaktieren, bei dem die Unterlagen eingereicht werden sollen.

Erkundigen Sie sich bei der Stelle, die die Vorlage der Übersetzung verlangt hat.

Übersetzung bezieht sich auf die Übertragung schriftlicher Texte oder Dokumente, einschließlich digitaler Inhalte wie Websites. Dolmetschen bezieht sich dagegen auf die mündliche Übertragung gesprochener Inhalte und erfolgt in der Regel in Echtzeit, entweder simultan oder konsekutiv.

Ja, beglaubigte Übersetzungen sind im gesamten brasilianischen Staatsgebiet gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesstaat die vereidigte Übersetzerin bzw. der vereidigte Übersetzer bestellt ist.

Inhaltlich nicht. Eine beglaubigte Übersetzung unterscheidet sich inhaltlich nicht von einer einfachen Übersetzung. Sie ist vielmehr eine rechtliche Voraussetzung dafür, dass ein in einem bestimmten Land ausgestelltes Dokument in einem Land mit einer anderen Amtssprache rechtliche Gültigkeit erlangen kann. Zu diesem Zweck schreibt das Gesetz vor, dass diese Art von Übersetzung ausschließlich von einer Fachkraft mit öffentlichem Glauben angefertigt werden darf.

Lokalisierung bezeichnet den Prozess der inhaltlichen und kulturellen Anpassung an die Besonderheiten eines Landes. Dadurch wird die Akzeptanz und Nutzbarkeit eines Produkts oder Inhalts im jeweiligen Zielmarkt erleichtert. Dabei werden unter anderem Maßeinheiten, Währungen, Adress- und Datumsformate sowie kulturelle und gegebenenfalls auch religiöse Aspekte berücksichtigt.

Beim konsekutiven Dolmetschen arbeitet die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher in den Sprechpausen der Gesprächspartner. Diese Form des Dolmetschens wird häufig zur Vermittlung von Gesprächen in kleinen Gruppen eingesetzt und eignet sich ebenso zur Unterstützung der Kommunikation auf Messen, Geschäftsveranstaltungen und Ausstellungen.

Beim simultanen Dolmetschen überträgt die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher die Rede einer Sprecherin oder eines Sprechers nahezu zeitgleich für das Publikum. Diese Form wird insbesondere bei Veranstaltungen eingesetzt, bei denen eine unmittelbare Übersetzung der Beiträge in Echtzeit erforderlich ist.

Ja. Alle Fachkräfte der Traduzca, einschließlich Übersetzer:innen sowie Lektor:innen, verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit sämtlicher Informationen und Unterlagen, die uns von unseren Kund:innen zur Verfügung gestellt werden.

Die Gestaltung eines Dokuments kann stark variieren. Ein Text kann beispielsweise in großer oder kleiner Schrift, in Spalten sowie mit unterschiedlichem Zeilen- und Seitenabstand formatiert sein. Daher ist der reine Seitenumfang kein geeignetes Kriterium für eine präzise Preiskalkulation. Bitte senden Sie uns Ihr Dokument zu, damit wir es prüfen und Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten können.

In Brasilien wird der Begriff „Übersetzung“ verwendet, wenn Texte aus einer Fremdsprache ins Portugiesische übertragen werden. Der Begriff „Version” bezeichnet hingegen die Übertragung von ursprünglich portugiesischsprachigen Texten in eine Fremdsprache. Im Deutschen wird diese Unterscheidung terminologisch nicht vorgenommen. In beiden Fällen wird der Begriff Übersetzung verwendet.

Ja, die Traduzca arbeitet mit muttersprachlichen Sprecherinnen und Sprechern für professionelle Sprachaufnahmen. Über unsere Website können Sie die verfügbaren Stimmen anhören und die gewünschten Sprecherprofile auswählen.

Ein vereidigter Übersetzer ist eine Fachkraft, die ein staatliches Auswahlverfahren der zuständigen Handelskammer bestanden hat und zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen befugt ist. Diese Übersetzungen werden von Behörden und öffentlichen Institutionen anerkannt. Die offizielle Berufsbezeichnung lautet „öffentlich bestellter Übersetzer und Handelsdolmetscher”. In Brasilien ist dieser Beruf durch das Präsidialdekret Nr. 13.609 vom 21. Oktober 1943 sowie durch die Normative Anweisung Nr. 84 des DNRC (brasilianische Bundesbehörde für das Handels- und Unternehmensregisterwesen) vom 29. Februar 2000 geregelt. Neben diesen bundesrechtlichen Vorschriften besitzt jeder brasilianische Bundesstaat die Befugnis, über seine jeweilige Handelskammer die praktischen Rahmenbedingungen der Ausübung dieses Berufs festzulegen. Über die schriftliche Übersetzung hinaus ist der öffentlich bestellte Übersetzer – wie die Berufsbezeichnung bereits ausdrückt – auch als Dolmetscher tätig. Seine öffentliche Glaubwürdigkeit erstreckt sich daher ebenfalls auf mündliche Übertragungen, etwa bei Zeugenaussagen in zivil- und strafrechtlichen Verfahren, bei Eheschließungen sowie in vergleichbaren Situationen.

Damit sie anerkannt wird, muss sie auf Papier erstellt werden und die persönlichen Daten, die Registrierungsnummer sowie die Unterschrift der vereidigten Übersetzerin bzw. des vereidigten Übersetzers enthalten.

Zu den in einer Fremdsprache abgefassten Dokumenten, für die eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein kann, zählen unter anderem: Reisepässe, Personenstandsurkunden, Personalausweise und Führerscheine; Hochschuldiplome, Leistungsnachweise und Jahresabschlüsse; Gesellschaftsverträge und Satzungen; Prüfungsberichte, Testamente, Gerichtsakten, Rechtshilfeersuchen sowie Vollmachten.

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